Transparenz
Der Landesverband-Niedersachsen1 ist über den Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e. V. (BfO) als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der BfO legt großen Wert auf Transparenz und Offenheit, besonders wenn es um die finanzielle Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen geht.
Der Landesverband finanziert sich überwiegend durch öffentliche Mittel, Fördergelder der Krankenkassen, Finanzhilfe durch den Dachverband, Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V. (BfO) und Spenden.
GKV Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen kurz erklärt.
Folgen Sie dem Link und Informieren Sie sich über die Verbände und Krankenkassen, die die Förderung möglich machen.
Die Verbände und Krankenkassen < Hier klicken
Hier finden Sie eine Auflistung der Fördergelder, die wir ab dem Jahr 2016 von den Krankenkassen erhalten haben.
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2016<
GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen | 7.500,00 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2017<
GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen | 8.000,00 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2018<
AOK-Niedersachsen Niedersachsen | 1.367,25 € | Projektförderung |
GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen | 9.000,00 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2019<
GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen | 10.000,00 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |
Rückzahlung an GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen |
1.322,50 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2020<
GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen | 6.179,60 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2021<
GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen | 13.750,00 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |
Rückzahlung an GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen |
6.265,04 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2022<
GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen | 15.720,00 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |
Rückzahlung GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen |
9.711,17 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2023<
GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen | 13.720,00 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2024<
GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen | 13.720,00 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |