Transparenz

Der Landesverband-Niedersachsen1 ist über den Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e. V. (BfO) als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der BfO legt großen Wert auf Transparenz und Offenheit, besonders wenn es um die finanzielle Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen geht.

Der Landesverband finanziert sich überwiegend durch öffentliche Mittel, Fördergelder der Krankenkassen, Finanzhilfe durch den Dachverband, Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V. (BfO) und Spenden.

GKV  Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen kurz erklärt.

Folgen Sie dem Link und Informieren Sie sich über die Verbände und Krankenkassen, die die Förderung möglich machen.

Die Verbände und Krankenkassen     <   Hier klicken

 

Hier finden Sie eine Auflistung der Fördergelder, die wir ab dem Jahr 2016 von den Krankenkassen erhalten haben.

Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2016<

GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen 7.500,00 € Kassenübergreifende Pauschalförderung

Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2017<

GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen 8.000,00 € Kassenübergreifende Pauschalförderung

Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2018<

AOK-Niedersachsen Niedersachsen 1.367,25 € Projektförderung
GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen 9.000,00 € Kassenübergreifende Pauschalförderung

Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2019<

GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen 10.000,00 € Kassenübergreifende Pauschalförderung
Rückzahlung an
GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen
1.322,50 € Kassenübergreifende Pauschalförderung

Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2020<

GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen 6.179,60 € Kassenübergreifende Pauschalförderung

Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2021<

GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen 13.750,00 € Kassenübergreifende Pauschalförderung
Rückzahlung an
GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen
6.265,04 € Kassenübergreifende Pauschalförderung

Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2022<

GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen 15.720,00 € Kassenübergreifende Pauschalförderung

Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V >2023<

GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen 13.720,00 € Kassenübergreifende Pauschalförderung